"Mutter Courage des Tabubruchs"

 

Ein Staatsanwalt, aus einem der rund 2.000 Verfahren, die ihr anhängig gemacht wurden, schrieb:

 

"Die Angeschuldigte hat dann später ein eigenes Prospekt verfasst,

das (...) die Überschrift trägt: 'Rund um die Zauberwelt der Erotik'.

Das genannte Prospekt enthält die Anpreisung eines sogenannten 'Gummipeter',

eines Gegenstandes, der der Selbstbefriedigung dient.

Exemplare dieses 'Gummipeter' sind als Überführungsstücke beigefügt.

Er ist als ein unzüchtiger Gegenstand im Sinne von § 184 Ziff. 3 StGB anzusehen."

 

(vgl. Frankfurter Rundschau 07.08.2020)

 

BEATE UHSE

1919 - 2001

 

2020

Mischtechnik auf Leinwand